Zurück zur Übersicht
<<< Vorherige Seite            Nächste Seite >>>

Scheinwerfereinstellung
Scheinwerfereinstellung

Scheinwerfereinstellung
Wir empfehlen, nachfolgende Arbeiten von einem Fachmann durchführen zu lassen.
Sollte sich die Einstellung infolge eines Sturzes geändert haben, so ist eine Korrektur nach Lockern der
Befestigungsschrauben möglich. Nach den gesetzlichen Vorschriften muß in 5 m Entfernung die Grenze
zwischen der unteren hellen und der oberen dunklen Zone mindestens 5 cm unter der Scheinwerfer-
mitte liegen. Das Fahrzeug muß dabei den vorgeschriebenen Reifenluftdruck haben und mit dem Fahrer
belastet sein.
Es ist nicht empfehlenswert, selbst Veränderungen vorzunehmen, da eine falsche Einstellung strafbar
ist; denn Sie selbst tragen die Verantwortung für die richtige Scheinwerfereinstellung.



Impressum / Datenschutzerklärung / Cookie-Einstellungen ändern